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Kindeswohl
§8a Beratung durch Insoweit erfahrene Fachkräfte gem. SGB VIII/KKG
(für Institutionen)
Durch den Paragraphen 8a im SGB VIII wurde die Vorgehensweise bei gewichtigen Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung gesetzlich festgeschrieben.
So sind Fachkräfte bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos dazu verpflichtet eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen.
Kontaktieren Sie uns im Verdachtsfall, um schnellstmöglich einen Termin zur Gefährdungseinschätzung zu vereinbaren.
© gemeinschaftspraxis schattensprung
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